R E L A T I O N
Das juristische Beziehungsmanagement bei der Erstellung und dem Vertrieb einer App ist anspruchsvoll und bildet die Basis jeder App-Entwicklung.
Wir gestalten die vertraglichen Grundlagen in diesem Prozess. Vom Entwicklervertrag über die allgemeinen Nutzungsbedingungen bis zu Vertriebsvereinbarungen mit den App-Stores.
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Wenn Sie über das juristische Beziehungsmanagement Ihrer App sprechen, ist meist zwischen fünf verschiedenen Akteuren zu unterscheiden:
Sind Sie App-Entwickler, besteht regelmäßig ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der App-Entwicklungsplattform. Bei iOS ist dieses Verhältnis über das iOS Developer Program License Agreement (kurz iDPLA) ausgestaltet. Das iDPLA enthält Nutzungs- und Entwicklervorgaben für die Entwicklung der App u. a. in technischer und inhaltlicher Hinsicht, gestaltet gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen Entwickler und Entwicklungsplattform aus, setzt Anforderungen zum Datenschutz und einer plattforminternen Konformitätsprüfung (Review Guidelines) auf und regelt die Ausgestaltung von Zahlungsflüssen und In-App-Purchases (IAP).
Dagegen ist es zwischen App-Entwickler und späteren-App-Anbieter wichtig, die Einzelheiten der Zusammenarbeit in einem App-Entwicklungs- oder -Erstellungs-Vertrag festzuhalten. Dabei empfiehlt sich eine klar definierte Leistungsbeschreibung u. a. zur Funktionalität, Kompatibilität der App, ein Lasten- und Pflichtenheft, einen Fristenplan, Datensicherungs- und Datenübertragungspflichten und Verantwortlichkeiten (z. B. für die Einholung von Zertifikaten, Rechte Dritter etc.) festzulegen. Es sollte klar werden, wer was wann und wie zu tun hat und wer wie, was und wofür gewährleistet und haftet.
Als App-Anbieter sollen Sie Ihre Informationspflichten einhalten. Ohne Impressum und Datenschutzhinweise bzw. eine Datenschutzerklärung kann keine App betrieben werden. Wenn die App User Generated Content (UGC) einbindet, nutzt oder weitergibt, sollten die entsprechenden Rechte von Usern über Nutzungsbestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eingeräumt werden. Bei E-Commerce-Funktionalitäten, Shop-Systemen, In-App-Käufen usw. können funktionierende Allgemeine Geschäftsbedingungen (samt Widerrufsbelehrung etc.) auch die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) relevant werden. Bei Apps, die für sehr spezielle Bereiche (z. B. im Bereich Medizin, Lebensmittel und Ernährung etc.) konzipiert sind, sind zudem spezialrechtliche Vorschriften einzuhalten und die App entsprechend auszugestalten.
Sobald Sie die App rechtssicher erstellt haben, können Sie die App launchen, vertreiben und den Vertrieb pushen. Bei unterstützenden Vertriebsaktivitäten, Marketing- und Werbemaßnahmen sollten Sie sich an einschlägige werberelevante Bestimmungen und Grundregeln halten. Daneben sind v. a. auch Hersteller- und Plattform-eigene Vorgaben (z. B. Brand Guidelines) zu beachten, wenn Sie z. B. die App blickfangmäßig auf einem Smartphone darstellen oder den „Laden im AppStore“-Badge einbinden möchten.
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Wir bieten Ihnen einzelfallbezogene Leistungen, komplette Compliance-Lösungen und weitere juristische Dienstleistungen rund um alle Relations Ihrer App.